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Newsletter vom 12. Dezember 2006

Liebe Vermieter, liebe Urlauber,

willkommen zum Dezember-Newsletter von residencio.
Wer eine Ferienwohnung mietet, möchte sich mit Sonne, Ausblick, Ruhe und kristallklarer Luft auseinandersetzen und nicht mit Rechtsfragen. Damit man im Fall der Fälle nicht genau dazu gezwungen ist, sollte man sich vor der Reise einen groben Überblick verschaffen über das Thema "Urlaub und Recht". Lesen Sie hierzu mehr unter "Infos von residencio".

residencio hat neue Linkpartner. Auch hierzu mehr unter "Infos von residencio".

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1. Infos von residencio: Miet- oder Reiserecht? Neue Linkpartner.

2. Ferienregionen vorgestellt: Allgäu, Ost-Sussex und westliche Loire.

3. Webtipps: Alles über Neuschwanstein, der Umzug eines Leuchtturms, Austernzucht und das "Grüne Venedig".
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1. INFOS VON RESIDENCIO:

MIET- ODER REISERECHT?

Wer nicht bekommen hat, was er glaubte gemietet zu haben, will sein Geld zurück. Von wem? Und wo muss er seine Ansprüche anmelden? Ist der Gerichtsstand im Ausland, kann die Sache schwieriger werden. Das ist meistens der Fall, wenn Sie direkt mit dem Vermieter einen Vertrag über die Benutzung einer Ferienwohnung abschließen - einen Mietvertrag eben. Anders sieht es aus, wenn Sie eine Pauschalreise buchen. Hier gilt statt Miet- das Reiserecht, und der Veranstalter haftet auch für Mängel der Ferienwohnung, wenn sie zum Angebot gehörte. Das Reiserecht kann auch gelten, wenn sich der Urlauber vom Veranstalter ein eigenes Paket schnüren lässt. Ausführliche Informationen finden Sie unter:

hier klicken

Es gibt aber auch Mietfragen zum Thema Urlaub, die gar nichts mit der Ferienwohnung zu tun haben, sondern mit der eigenen. Wie lange darf die eigentlich leer stehen? Darf ich einem Freund erlauben, während meiner Abwesenheit meine Wohnung zu nutzen? Darf ich es auch einem entfernten Bekannten erlauben und dafür Geld kassieren? Wer zahlt, wenn die nette ältere Nachbarin, die sich um die Blumen kümmern wollte, den Wasserhahn offen gelassen hat? Verständlich Formuliertes zu solchen Fragen finden Sie unter:

hier klicken



NEUE LINKPARTNER

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Hier werden übrigens auch Sprachreisen nach Brighton angeboten, das in unserem heutigen Regionstipp Ost-Sussex erwähnt wird.

Sie suchen eine Ferienwohnung in Hamburg? Hier werden Sie fündig:

hier klicken

Hotels in ganz Europa mit vielen Informationen und Buchungsmöglichkeiten erwarten Sie unter:

hier klicken


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2. FERIENREGIONEN VORGESTELLT

BAYERN: ALLGÄU

Wer am Haldenwanger Eck steht, für den liegt Deutschland nur noch im Norden. Dieses Eck ist bloß per Pedes zu erreichen, und für Wanderer wie für Skifahrer ist das Allgäu ein Dorado, und nicht nur für die.

Vollständiger Text:
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ENGLAND: OST-SUSSEX

Die wichtigste Stadt in Ost-Sussex ist "London-on-sea", wie die Badestadt Brighton scherzhaft-liebevoll genannt wird. Ohne Dr. Russell wäre sie aber vielleicht heute noch bloß ein Fischerdorf.

Vollständiger Text:
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FRANKREICH: WESTLICHE LOIRE

Im Hafen von La Rochelle-La Pallice drehte Wolfgang Petersen Anfang der Achtziger seinen Kinofilm "Das Boot", der für sechs Oscars nominiert wurde (das echte Boot der Buchvorlage von L. G. Buchheim lief allerdings im nördlich gelegenen St. Nazaire aus). Einen angenehmeren Drehort hätte man sich kaum aussuchen können.

Vollständiger Text:
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3. WEBTIPPS

ALLES ÜBER NEUSCHWANSTEIN

Hier finden sich die Antworten auf alle Fragen rund um das Märchenschloss des legendären Bayern-Königs:
hier klicken



OST-SUSSEX: EIN TURM GEHT AUF REISEN

Ein Leuchtturm auf der Flucht vor der Erosion - die 17 Meter weite Reise des "Bell Tout Lighthouse":
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AUSTERN UND DER SUMPF VON POITEVIN

Ein Tag an der Seite eines Austernzüchters bei Marennes (südlich von La Rochelle):
hier klicken

Und ein Tag im "Grünen Venedig":
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Viele Grüße aus Dreieich sendet Ihnen
Ihr residencio-Team

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Impressum

residencio-Team

VIA Software GmbH & Co KG
Robert-Bosch-Str. 30a
D-63303 Dreieich

Tel.: 00 49 (0) 6103 - 388 90 66
Fax: 00 49 (0) 6103 - 388 90 69
E-Mail: info@residencio.de
Internet: www.residencio.de


 

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